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Jäger pflanzen Vielfalt, besonders in NRW

Der DJV hat aktuell einen Sonderpreis „Jäger pflanzen Vielfalt“ ausgelobt. Teilnahmeberechtigt sind Kreisjägerschaften, Hegeringe und Revierinhaber.

Angesichts der aktuellen forstlichen Krise in NRW ist es wünschenswert, wenn sich möglichst viele Revierinhaber aus unserem Bundesland an Aufforstungsaktionen beteiligen und sich dann auch für den DJV-Sonderpreis „Jäger pflanzen Vielfalt“ bewerben.

Vor diesem Hintergrund unterstützt die Wildtier- und Biotopschutz-Stiftung NRW aktuell Projekte, die für den Sonderpreis „Jäger pflanzen Vielfalt“ eingereicht werden, unter den nachfolgenden Bedingungen mit einem Förderbetrag in Höhe von maximal 250 Euro/Projekt aus einem Fördertopf von insgesamt 10 000 Euro.

Neben „klassischen“ Pflanzungen im Offenland, zum Beispiel für die Anlage von Hecken, Feldholzinseln, Uferbepflanzungen, Streuobstwiesen u.ä., sind angesichts der vorgenannten Forstkrise auch ausdrücklich biotopverbessernde Pflanzungen im Wald förderfähig. Dazu zählen beispielsweise auch die Anlage von Prossholzflächen, Waldrändern, Waldinnenränder etc.

Antragsberechtigt sind Kreisjägerschaften und Hegeringe in Nordrhein-Westfalen sowie Revierinhaber, die Mitglied im Landesjagdverband NRW sind und deren Revier in NRW liegt.

Förderfähig sind die nachgewiesenen Kosten ausschließlich für Gehölzpflanzen und deren Pflanzung bis zu einem Maximalbetrag von 250 Euro/Revier. Diese werden in voller Höhe gefördert.

Fördervoraussetzung ist die zeitgleiche Teilnahme an dem Wettbewerb DJV-Sonderpreis 2024 „Jäger pflanzen Vielfalt“ sowie die Einhaltung der darin enthaltenen Teilnahmebedingungen.

Darüber hinaus können nur Projekte gefördert werden, die in der Zeit zwischen 1. Oktober 2023 und 1. Mai 2024 umgesetzt wurden oder deren Umsetzung in diesem Zeitraum zumindest begonnen wurde. (Keine Förderung von älteren und zukünftigen Projekten.)

Die Förderung erfolgt nach Verfügbarkeit der Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Antragstellung ist ab sofort möglich unter

  • Nachweis der entstandenen Kosten mittels Rechnungskopie und Zahlungsnachweis,
  • Nachweis der Teilnahme an dem DJV-Sonderpreis 2024 „Jäger pflanzen Vielfalt“ und
  • Beifügung einer Projektbeschreibung und einer Darstellung der Projektfinanzierung.

Bitte alle Unterlagen zusammen in einem PDF einreichen an

info@wibischu.de

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem oben genannten Antrag ausschließlich die Förderung bei der Wildtier- und Biotopschutz-Stiftung NRW beantragen. Ihre Bewerbung für den DJV-Sonderpreis „Jäger pflanzen Vielfalt“ müssen Sie schon vorher separat und direkt beim Deutschen Jagdverband eingereicht haben. Hier geht´s zur Ausschreibung des DJV-Sonderpreises „Jäger pflanzen Vielfalt“.

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